Luppenau

      Mitteilung/Hinweis des Ordnungsamtes

SAALE-ELSTER-AUEN-KURIER - Dezember 2015    Koebe  SB Ordnung und Sicherheit   

Das Ordnungsamt weißt darauf hin, dass das im Ortsteil Luppenau OL Löpitz befindliche Wäldchen am Feuerlöschteich beim Containerstellplatz kein Müllabladeplatz ist. Es wurde im Rahmen von Kontrollen durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreis Saalekreis festgestellt, dass sich dort massive Grünschnittablagerungen befinden. Die betroffene Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG „Elster-Luppe-Aue“) sowie in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Abfälle zum Zwecke der Beseitigung dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen gelagert werden. Wer dagegen verstößt und festgestellt wird begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden da dies einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) darstellt.

Koebe 
SB Ordnung und Sicherheit